Tätigkeitsgebiet // Allg. Zivil- und Vertragsrecht
Im Allgemeinem Zivil- und Vertragsrecht werden Verträge ausgearbeitet oder überprüft. Bei Störungen in einem Vertragsverhältnis
z.B. bei Vertragsbrüchen, wird überprüft, welche Rechte der Mandant hat und wie er diese durchsetzen kann.