Tätigkeitsgebiet // Insolvenzrecht
Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung (InsO) und ihr Einführungsgesetz (EGInsO) in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Konkursordnung,
die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Die InsO ist vorwiegend betriebswirtschaftlich orientiert und soll Möglichkeiten
bieten, ein notleidendes Unternehmen möglichst zu erhalten und weiter zu führen. Wichtiger, bis zum heutigen Tage aber nur langsam angenommenes
Institut, ist hierbei der sog. Insolvenzplan der eine Alternative zum Regelverfahren bietet. Dem Insolvenzrecht kommt damit eine große Bedeutung
bei der Sanierung oder Restrukturierung notleidender Unternehmen zu.
Wurde über das Vermögen eines Schuldners das vorläufige Insolvenzverfahren beantragt oder das Insolvenzverfahren eröffnet, ergeben sich
rechtliche Konsequenzen für die Durchsetzung von Forderungen der Gläubiger, die ebenfalls als Sondervorschriften in der InsO geregelt sind.
Die Rechtsanwälte Stefan Gebauer und André Löhr haben die Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.