Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Lizenzrecht

Der Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Urheber (z.B. eines Musikwerkes, eines literarischen oder dramaturgischen Werkes) oder der Inhaber eines Nutzungsrechts (z.B. einer Musikproduktion), eines Patents, einer Marke sowie eines Gebrauchs- oder eines Geschmacksmusters sein Recht ganz oder teilweise auf eine andere Person überträgt.

In dem Lizenzvertrag werden die Nutzungsrechte nach Dauer, Inhalt und Territorium sowie die Vergütungsansprüche geregelt.

Ansprechpartner:

Rüdiger Plegge