Tätigkeitsgebiet // Lizenzrecht
Der Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Urheber (z.B. eines Musikwerkes, eines literarischen oder dramaturgischen Werkes) oder
der Inhaber eines Nutzungsrechts (z.B. einer Musikproduktion), eines Patents, einer Marke sowie eines Gebrauchs- oder eines Geschmacksmusters
sein Recht ganz oder teilweise auf eine andere Person überträgt.
In dem Lizenzvertrag werden die Nutzungsrechte nach Dauer, Inhalt und Territorium sowie die Vergütungsansprüche geregelt.