Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Baurecht

Das private Baurecht regelt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht die rechtlichen Beziehungen der in einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Auf der einen Seite finden sich privat oder kommerziell orientierte sowie öffentliche Bauherren. Weiter sind die planenden und ausführenden Architekten und Ingenieurbüros sowie Bauunternehmen in der Stellung eines Generalunternehmers oder des Einzelwerk beauftragten zu finden. Neben den Fragen der Vertragsgestaltung ist ein Schwerpunkt der Beratung und Rechtsverfolgung das Gewährleistungsrecht, die Anspruchssicherung und Vergütungsfrage. Die wesentlichen Rechtsvorschriften finden sich neben den Werkvertragsrecht des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Verdingungsordnung für das Bauwesen (VOB).

Ansprechpartner:

Stefan Gebauer