Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns und im wesentlichen Privatrecht. Hilfsweise und unterstützend gilt das Bürgerliche Recht, dem die Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches vorgehen.

Das Wesen des Handelsrecht wird nach folgenden Grundgedanken bestimmt:

  • Das Vertrauen in den Rechtsschein wird besonders geschützt. Es wird nur gegen Entgelt gehandelt. Die Geschäfte des Handelsverkehrs werden zügig abgewickelt. Formvorschriften können gelockert oder aufgehoben werden.
Die Gerichtsbarkeit verteilt sich auf
  • die streitige Gerichtsbarkeit im Zivilprozess
  • die freiwillige Gerichtsbarkeit (insbesondere Handelsregister)/li>
  • die Schiedsgerichtsbarkeit.

Ansprechpartner:

Rüdiger Plegge