Tätigkeitsgebiet // Gesellschaftsrecht
Bei dem Gesellschaftsrecht handelt es sich um das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts.
Die Personenvereinigung wird durch ein Rechtsgeschäft gegründet, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen.
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Das Gesellschaftsrecht umfasst u.a. all die Rechtsnormen mit Bezug auf
die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
- die Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz
- die offene Handelsgesellschaft
- die Kommanditgesellschaft
- die Stille Gesellschaft
- die Aktiengesellschaft
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien
- die Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- die eingetragene Genossenschaft
Das Recht des Vereins gehört in begrenztem Umfang zum Gesellschaftsrecht.