Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Gesellschaftsrecht

Bei dem Gesellschaftsrecht handelt es sich um das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts.

Die Personenvereinigung wird durch ein Rechtsgeschäft gegründet, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen.

  • Das Gesellschaftsrecht umfasst u.a. all die Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
  • die Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz
  • die offene Handelsgesellschaft
  • die Kommanditgesellschaft
  • die Stille Gesellschaft
  • die Aktiengesellschaft
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • die Gesellschaft mit begrenzter Haftung
  • die eingetragene Genossenschaft
Das Recht des Vereins gehört in begrenztem Umfang zum Gesellschaftsrecht.

Ansprechpartner:

Rüdiger Plegge