Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Erbrecht

Ein großer Teil der privat formulierten Testamente der Erblasser sind unwirksam bzw. sind ungenau, so dass sie nicht den wirklichen Willen des Erblassers wiedergeben.

Das Erbrecht stellt hohe Anforderungen an den Vererbenden. Eine Vielzahl der Testamente krankt bereits daran, dass sie aufgrund der nicht eingehaltenen Formvorschriften unwirksam sind.

So wird häufig nicht beachtet, dass ein Testament handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muss. Wer abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Regelungen für die Zeit nach seinem Tod treffen will, sollte nicht zögern, einen Notar seines Vertrauens aufzusuchen. So kann sicher gewährleistet werden, dass die Form des Testaments richtig eingehalten und auch eine umfassende rechtlich qualifizierte Regelung getroffen wird, so dass alles, was Sie auch wirklich für die Zeit nach ihrem Tod regeln wollen, später eintrifft.

In einem Gespräch mit uns kann dann der Wille des Erblassers eruiert und qualifiziert formuliert werden. Begriffe wie Erbschaft, Vorerbschaft, Nacherbschaft, Vermächtnisse und vieles mehr können erklärt und sachdienlich erörtert werden.

Ansprechpartner:

Rüdiger Plegge