Tätigkeitsgebiet // Markenrecht
Das Markengesetz vom 25. Oktober 1994 mit seiner späteren Änderung hat zum einen die Vorgaben der EG-Markenrechtsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Zum anderen wurden die bisherigen Vorschriften über den Schutz von Warenzeichen (Handels-, Fabrik und Dienstleistungsmarken) und sonstigen Zeichen vereinheitlicht.
Dem Markengesetz zufolge werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt. Ein Schutz durch andere Vorschriften
wird dabei jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Markengesetzes sind entsprechend auf internationale Marken anzuwenden. Gleiches gilt weitestgehend auch für Gemeinschaftsmarken.
Der Schutz der Marke entsteht grundsätzlich erst durch eine Registrierung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, als Gemeinschaftsmarke
vor dem Harmonisierungsamt in Alicante oder als sogenannte Internationale Registrierung bei der WIPO/OMPI in Genf.
In Angelegenheiten des Markenrechts arbeiten wir international mit folgenden Kanzleien zusammen:
- Ankara Patent Bureau, Ankara, Türkei
- Awapatent, Schweden, Dänemark
- Bang & Regnarsen, Dänemark
- Bützow Nordia, Finnland
-
Dannemann, Siemsen, Bigler & Ipanema Moreira,
Rio de Janeiro, Brasilien
- Daraw Law & Patent Firm, Seoul, Korea
- Esaki & Associates, Tokio, Japan
- Fetherstonhaugh, Ottawa, Kanada
- GIL-VEGA, Madrid, Spanien
- Gottlieb, Rackman & Reisman, New York, USA
- Hahn & Hahn, Hatfield Pretoria, Südafrika
- Pritchard Englefield, London, England
- Spruson & Ferguson, Sydney, Australien
- Zimmerli, Wagner & Partner, Zürich, Schweiz