Tätigkeitsgebiet // Geschmacksmusterrecht
s. auch Urheberrecht
Geschmacksmuster sind Muster (in zweidimensionaler Form) oder Modelle (in dreidimensionaler Form), die ästhetisch wirken und nach
dem Geschmacksmustergesetz für den Urheber schutzfähig sind, wenn sie als ein neues und eigentümliches Erzeugnis angesehen werden.
Geschmacksmuster werden bei dem Patent- und Markenamt zum Nachweis der Priorität hinterlegt. Eine Wertung der Schutzfähigkeit
erfolgt - anders als bei einer Marke oder einem Patent - nicht.
Ansprechpartner:
Rüdiger Plegge