Tätigkeitsgebiet // Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz gilt als der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und
der damit im Zusammenhang stehenden Interessen dienen.
Zum Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz, in dem wir für Sie tätig werden können, gehören unter anderem:
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Geschmacksmusterrecht
Gewerbliche Schutzrechte gelten prinzipiell nur im Inland, sind international durch die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, das
Madrider Abkommen sowie das Haager Abkommen geregelt. Zur Tätigkeit im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gehören somit auch:
- Abmahnungen
- Einstweilige Verfügungsverfahren
- Unterlassungsklagen
Verfassung von Schutzschriften zur Abwehr bevorstehender Unterlassungsansprüche bzw. einstweiliger Verfügungsverfahren