Tätigkeitsgebiet // Grundstücks- und Immobilienrecht
Das Grundstücks- und Immobilienrecht betrifft im wesentlichen den notariellen Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke,
die Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Altenteilsrechte, Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte und
beispielsweise Wegerechte. Insbesondere bei der Frage der Übertragung von Grundstücken im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
besteht ein hoher Beratungsbedarf, da es viele Gestaltungsmöglichkeiten gibt.
Ansprechpartner:
Rüdiger Plegge