Tätigkeitsgebiet // Medienrecht
Unter Medienrecht werden folgende Rechte und Dienste subsumiert:
- Presserecht
- Rundfunk
- Teledienste
- Mediendienste
- Elektronische Signatur
Die inhaltliche Ausrichtung dieses Sachgebietes liegt in unserer Kanzlei im Bereich des Presserechts.
Unter dem Begriff des Presserechts werden alle Vorschriften zusammengefasst, die die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse regeln, und
sind im Pressegesetz der Länder enthalten. Die Pressegesetze der Länder sind inhaltlich weitestgehend übereinstimmend und bekräftigen
die Garantie der Pressefreiheit.
Darüber hinaus befassen sie sich mit den Rechten und Pflichten der Presse. Insbesondere normieren sie, dass jede veröffentlichte
Druckschrift über ein Impressum mit allen relevanten Daten verfügt sowie den Sachverhalt, dass Gegendarstellungen
zu Pressemeldungen abzudrucken sind.
Besonders praxisrelevant sind Darstellungen in den Medien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher), die Persönlichkeitsrechte
der abgebildeten Personen, seien es prominente Persönlichkeiten, oder nicht, verletzen.
Rechtsanwalt Rüdiger Plegge hat die Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert.