Tätigkeitsgebiet // Medienrecht
    
        Unter Medienrecht werden folgende Rechte und Dienste subsumiert:
        
        
            - Presserecht
- Rundfunk
- Teledienste
- Mediendienste
- Elektronische Signatur
        Die inhaltliche Ausrichtung dieses Sachgebietes liegt in unserer Kanzlei im Bereich des Presserechts.
        
        Unter dem Begriff des Presserechts werden alle Vorschriften zusammengefasst, die die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse regeln, und 
        sind im Pressegesetz der Länder enthalten. Die Pressegesetze der Länder sind inhaltlich weitestgehend übereinstimmend und bekräftigen 
        die Garantie der Pressefreiheit.
        
        Darüber hinaus befassen sie sich mit den Rechten und Pflichten der Presse. Insbesondere normieren sie, dass jede veröffentlichte 
        Druckschrift über ein Impressum mit allen relevanten Daten verfügt sowie den Sachverhalt, dass Gegendarstellungen 
        zu Pressemeldungen abzudrucken sind.
        
        Besonders praxisrelevant sind Darstellungen in den Medien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher), die Persönlichkeitsrechte 
        der abgebildeten Personen, seien es prominente Persönlichkeiten, oder nicht, verletzen.
        
        Rechtsanwalt Rüdiger Plegge hat die Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert.