Plegge, Gebauer & Löhr // Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsgebiet // Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst folgende Teilgebiete:

Recht des Wettbewerbs i.e.S.. z. Bsp. unlauterer Wettbewerb

Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen, (Kartelle, Preisbindung marktbeherrschende Stellung, Diskrimierungsverbot)

Ziel des Wettbewerbsrecht i.e.S. ist der Schutz von Mitwettbewerbern und des Endverbrauchers vor unlauterem Verhalten.

Ziel des Rechts der Wettbewerbsbeschränkungen ist der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer.

Im weitesten Sinn gehören zum Wettbewerbsrecht auch das Urheber- und Verlagsrecht, sowie das Markenrecht, weil bestehende vertragliche und gesetzliche Bindungen dazu dienen, Dritte von einer Nutzung auszuschließen.

Zur Tätigkeit im Bereich des Wettbewerbsrechts - und des Gewerblichen Rechtsschutzes - gehören somit auch:

  • Abmahnungen
  • Einstweilige Verfügungsverfahren
  • Unterlassungsklagen
Verfassung von Schutzschriften zur Abwehr bevorstehender Unterlassungsansprüche bzw. einstweiliger Verfügungsverfahren

Ansprechpartner:

Rüdiger Plegge