Tätigkeitsgebiet // Musikrecht
Der Begriff Musikrecht ist nicht fest definiert. Hierunter versteht man im allgemeinen die Rechtsgeschäfte, mit denen Musikschaffende und
Musikverwerter (Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger, Produzenten (Audio und Video), Label und Vertriebsfirmen) konfrontiert werden.
Zu den Rechtsgeschäften gehören z. B.
- Künstlerverträge
- Bandübernahmeverträge
- Produktionsverträge
- Videoverträge
- Verwertungsverträge
- Lizenzverträge
- Vertriebsverträge
- Managementverträge
- Bookingverträge
- Tourneeverträge
- Merchandisingverträge
Die Vertragsinhalte und Vertragsangelegenheiten gelten jeweils individuell national und international.
Neben prominenten und auch weniger prominenten Künstlern aus dem In- und Ausland vertreten wir unter anderen Komponisten,
Musikverlage, Schallplattenfirmen, Musikproduzenten und Konzertveranstalter.
Rechtsanwalt Rüdiger Plegge hat die Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht erfolgreich absolviert.
Er ist Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück.