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Notariat

Der Notar Rüdiger Plegge ist als Rechtspflegeorgan unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist vor allem zuständig für Beurkundungen, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Grundschuld- und Hypothekenbestellungen, Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum, Testamente und Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im gesellschaftsrechtlichen Bereich ist er zum Beispiel zuständig für die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, beispielsweise bei einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft, aber auch bei einer Aktiengesellschaft.

In der Amtsausübung ist der Notar unparteiischer und unabhängiger Betreuer der Beteiligten. Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat der Notar Prüfung- und Belehrungspflichten gegenüber allen Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage. Selbstverständlich trifft den Notar die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber allen Beteiligten.

Rüdiger Plegge ist Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück.

Aktuelles / News
Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung

 Zur Begründung führt das Bundessozialgericht wie folgt aus:

"Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 Künstlersozialversicherungsgesetz verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig sind. Der Abgabepflicht unterliegen danach an ausländische Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte für im Ausland geschaffene künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen nur dann, wenn die Verwertung - auch - in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder wenigstens eine Verwertungsmöglichkeit im Inland besteht. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Verwertung oder Nutzung im Geltungsbereich des Künstlersozialversicherungsgesetzes ausgeschlossen ist."
Aktuelles / News
Keine Anschlussüberwachung wegen Filesharing
Pflicht zur Überwachung?
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Fehlerhafte Angaben im Impressum
Das Landgericht Berlin hat am 31. August 2010 – Az. 103 O 34/10 – entschieden, dass das Fehlen der Angaben des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum eines Online-Shops zwar wettbewerbswidrig, aber nach Meinung des Gerichts im Bereich der nicht abmahnfähigen Bagatell-Verstöße einzuordnen sei.
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Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
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Unzulässiger Versand von Werbemails
Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 zu den Aktenzeichen I ZB 53/07 und 55/07über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines LEGO-Steins als Marke entschieden und die zuvor vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt.
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Berichterstattung über HIV-Erkrankung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein HIV-bedingtes Ermittlungsverfahren hinzunehmen ist.
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Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts am 18. September 2008 besteht eine Abgabepflicht auf Verwertungshandlungen im Ausland nur dann, wenn die Verwertung auch in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder wenigstens eine Verwertungsmöglichkeit im Inland besteht.
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