Der Notar Rüdiger Plegge ist als Rechtspflegeorgan unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist vor allem zuständig für Beurkundungen, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Grundschuld- und Hypothekenbestellungen, Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum, Testamente und Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im gesellschaftsrechtlichen Bereich ist er zum Beispiel zuständig für die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, beispielsweise bei einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft, aber auch bei einer Aktiengesellschaft. In der Amtsausübung ist der Notar unparteiischer und unabhängiger Betreuer der Beteiligten. Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat der Notar Prüfung- und Belehrungspflichten gegenüber allen Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage. Selbstverständlich trifft den Notar die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber allen Beteiligten. Rüdiger Plegge ist Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück.
Zur Begründung führt das Bundessozialgericht wie folgt aus: