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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine

Der berühmte LEGO-Stein mit seiner typischen Anordnung der Noppen auf der Oberseite war 1996 als dreidimensionale Marke als "Spielbaustein" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen worden. Es folgten mehrere Löschungsanträge durch Wettbewerber.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, dem Markenschutz nicht zugänglich. Die Form eines Quaders kann bei dem Markenschutz nicht berücksichtigt werden, weil es sich um die Grundformen der Warengattung "Spielbaustein" handelt, die nicht geschützt werden kann. Die Noppen auf der Oberseite des LEGO-Steins hätten ausschließlich eine technische Funktion. Sie seien im Zusammenwirken mit der Gestaltung der Innenseite des Spielsteins Teil des für LEGO typischen Klemmsystems. Über weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verfüge der Baustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins müssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.
Aktuelles / News
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Fehlerhafte Angaben im Impressum
Das Landgericht Berlin hat am 31. August 2010 – Az. 103 O 34/10 – entschieden, dass das Fehlen der Angaben des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum eines Online-Shops zwar wettbewerbswidrig, aber nach Meinung des Gerichts im Bereich der nicht abmahnfähigen Bagatell-Verstöße einzuordnen sei.
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Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
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Unzulässiger Versand von Werbemails
Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 zu den Aktenzeichen I ZB 53/07 und 55/07über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines LEGO-Steins als Marke entschieden und die zuvor vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt.
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